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Hand- und Laborapparate

Bei Hand- und Laborapparaten handelt es sich um Apparate „außer Haus“, d.h. die Medien werden auf ein persönliches Nutzungskonto verbucht, das mit besonderen Bedingungen ausgestattet ist.

Handapparate

Bei Handapparaten handelt es sich um ein persönliches Benutzungskonto zur Bereithaltung von Literatur, die der entsprechenden Person dauerhaft am Arbeitsplatz verfügbar sein soll. Beschäftigte der Pädagogischen Hochschule Weingarten sowie der Hochschule Ravensburg-Weingarten können sich einen Handapparat einrichten lassen. Auch eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden beider Hochschulen können sich einen Handapparat unter Angabe von Gebäude und Raumnummer einrichten. 

Handapparate sind auf die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (bzw. den Promotionszeitraum) befristet. Eine regelmäßige, eigene Überprüfung auf fortbestehende Notwendigkeit der jeweiligen Titel als Handapparatsliteratur wird nahegelegt.  

Bestellungen von Medien für Handapparate als Neuerwerbungen bedingen, dass mindestens ein Exemplar der jeweiligen bestellten Titel für den frei zugänglichen Benutzungsbereich der Bibliothek bestellt wird. Bei Bestellungen aus bereits im Bestand befindlichen Exemplaren ist ein Exemplar nachzubestellen. Bei ausreichenden Mehrfachexemplaren im Besitz der Hochschulbibliothek Weingarten, kann diese im letzteren Fall nach Ermessen von einer Nachbestellung absehen.


Laborapparate:

Laborapparate werden auf Antrag nach folgenden Kriterien genehmigt: 

  • Die Medien werden in einem einer beschränken Arbeitsgruppe zugänglichen Labor, Lernwerkstatt, etc. aufgestellt
    oder aber in einem Projektbüro.
  • Ein Laborverantwortlicher zeichnet für den Bestand verantwortlich. 
  • Bei Zuständigkeitswechsel ist der Bibliothek eine Inventur des vorhandenen Bestands zu ermöglichen. 
  • Die Zuständigkeit wird entweder klar neu vergeben oder aber der Apparat aufgelöst.

Ihr Ansprechpartner

Marion Köhler