Säumnisgebühren
Mahnstufen
Sollte die Leihfrist von Medien überschritten werden, werden Säumnisgebühren fällig. Diese erheben wir wie folgt:
1. Mahnstufe: nach Ablauf der Frist: 1,50 Euro pro Medium
2. Mahnstufe: 7 Tage nach abgelaufener Frist: 5,00 Euro pro Medium
3. Mahnstufe: 14 Tage nach abgelaufener Frist: 10,00 Euro pro Medium
Säumnisgbühren für Semesterapparate
Für Medien aus den Semesterapparten gilt die Kurzausleihe (über Nacht oder am Freitag über das Wochenende). Sollten diese Medien nicht fristgerecht zurückgegeben werden, wird pro angefangenem Öffnungstag eine Säumnisgebühr von 3,00 Euro pro Medium fällig.
Gebühren werden auf Grundlage der Gebührenordnung erhoben.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren addieren.
Überweisung
Gebühren können mittels Banküberweisung bezahlt werden. Die Bankverbindung lautet:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
BIC: SOLA DE ST
Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck das Kassenzeichen "9879220104629 PH Weingarten" an und zusätzlich Ihren Namen mit Matrikelnummer bzw. Benutzernummer.
Falls Sie die Überweisung für jemand anderen tätigen, geben Sie bitte unbedingt dessen Namen und Matrikelnummer an.

